Die Förderung des Transfer BONUS erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für das Programm »Transfer BONUS«, die hier als PDF-Datei herunterladen werden können.
Aktuelle Richtlinie:
TransferBONUS Richtlinie ab 01.01.2024
Ebenfalls durch die Förderrichtlinien erfasst ist der Transfer BONUS zur Förderung von Wissens- und Technologietransfer sowie Design in Berliner KMU. Weitere Informationen zum Transfer BONUS:
https://www.transferbonus.de/
sowie zum Transfer BONUS Design:
https://www.transferbonusdesign.de
Gefördert werden nur Unternehmen, die nach den aktuellen Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) förderfähige Tätigkeiten ausüben. Unternehmen der Sozialen Ökonomie werden ebenso gefördert, sofern sie die Voraussetzungen nach den Ziffern 3.2 bis 3.5 der aktuellen Richtlinie erfüllen.
Die förderfähigen Tätigkeiten werden in der hier bereitgestellten Positivliste aufgeführt.
GRW_Positivliste.
Werden die vom Unternehmen hergestellten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen nicht in der Positivliste genannt, so kann bei der Entscheidung über die Förderfähigkeit auch der Primäreffekt (also ein bestehender oder angestrebter weitgehender überregionaler Absatz) einbezogen werden.
Nicht förderfähige Tätigkeiten finden sich in der Negativliste:
Negativliste zu GRW (Ausschluss von der Förderung)
Die aktuelle Haushaltsordnung des Landes Berlin finden Sie hier:
www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/
Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine »De-minimis«-Beihilfe gemäß der Beihilferegelung der Europäischen Union. Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
(Amtsblatt EU L 352, 24.12.2013, S.1; De-minimis-Verordnung)
20131218 De-minimis VO EU 1407/2013
Ab dem 01.01.2024 gilt die
De-minimis-Verordnung 2023/2831
der Kommission vom 13. Dezember 2023